Ärger mit dem Deutschen Roten Kreuz wegen unserem Rasendoc-Logo
Sie kennen mit Sicherheit unser selbst entworfenes Logo. Dieses haben wir Mitte letzten Jahres beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wort/Bildmarke eintragen lassen.
Jetzt sind wir vom Deutschen Roten Kreuz ermahnt worden, dieses wieder löschen zu lassen, da wir kein rotes Kreuz verwenden dürfen. Tatsache ist allerdings, dass wir überhaupt kein rotes Kreuz verwenden, sondern ein völlig anderes Logo, wie Sie ja selber sehen können. Es ist noch nicht einmal ein halbes rotes Kreuz und ist auch nicht an ein rotes Kreuz angelehnt. Man könnte genauso gut behaupten es ist ein liegendes rotes T oder ein halbes rotes H.
Es wird uns mit einem Streitwert von 50.000 EUR, einer Strafe von min. 5.100 EUR und jetzt schon entstandenen Anwaltkosten von 1.600 EUR gedroht.
Die Sache ist einfach so unglaublich, dass wir an die Öffentlichkeit gegangen sind. Der WDR fand die Sache auch so lächerlich, dass er einen Bericht darüber im Fernsehen gebracht hat.
Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir hier nur im Groben beschreiben, wie in unserem demokratischem Rechtsstaat kleine Unternehmen schon fast skrupellos an den Rand des Ruins getrieben werden.
Immerhin haben wir in unser Logo, bzw. dessen Werbung sehr viel Geld investiert und sollte das Deutsche Rote Kreuz vor Gericht (was wir allerdings nicht glauben und hoffen) recht bekommen, dann können Sie fast davon ausgehen, dass sogar 5 Arbeitplätze in Gefahr sind.
Unserer Meinung nach und die Meinung so vieler Freunde, Bekannter und mittlerweile auch Kunden, kann es doch nicht sein, dass eine Hilfsorganisation wie das Deutsche Rote Kreuz, so eine Macht hat, um etwas vor Gericht durchzusetzen, was nicht richtig ist.
Um zu verdeutlichen, warum das DRK fast willenlos versucht jeden zu verklagen:
Auszug aus einem ähnlichem Verfahren:
....bemerkenswert ist außerdem, dass das DRK für seine Klage Gerichtskostenfreiheit unter Berufung auf ein Gesetz aus der NS-Zeit beansprucht. Das ermöglicht dem DRK, einen völlig überhöhten Streitwert von 50.000 Euro anzusetzen, weil es im Falle des Unterliegens die danach berechneten Gerichtskosten nicht zu fürchten braucht. Dagegen stellt dies für dessen Klagegegner ein immenses finanzielles Risiko dar. Sie sehen sich unter Umständen gezwungen, zur Vermeidung eines Prozesses den Forderungen nachzugeben, auch wenn die Berechtigung des vom DRK geltend gemachten Unterlassungsanspruchs mehr als zweifelhaft ist.
Wir fragen uns, wer zahlt denn dann alles, wenn das DRK verlieren sollte?
Der Steuerzahler???
Wir werden Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten und bedanken uns für die vielen positiven Zuschriften.
Bitte teilen Sie uns weiter Ihre Meinung dazu mit. Wir freuen uns über jede Zuschrift.
Originalurkunde des Deutschen Patent- und Markenamts


